FAQs - Veranstaltungen

 

Stand: 23.02.2022

Unsere Regeln und Maßnahmen werden laufend angepasst. Informieren Sie sich deshalb nochmal am Veranstaltungstag auf dieser Seite über den aktuellen Stand.


Wie läuft der Einlass ab?

Im TOLLHAUS wird der Einlass entsprechend der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) gewährt. Halten Sie die entsprechenden Dokumente bereit, um Wartezeiten zu vermeiden.

Ausnahme - TanzAb: Der Einlass wird nach der 2G-Plus-Regelung gewährt. Neben einem Impf-/Genesungsnachweis wird zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest benötigt.

Impfzertifkate müssen in digitaler Form (z. B. Cov Pass oder Corona Warn App) vorliegen. Der QR-Code wird gescannt und Sie müssen sich ausweisen, damit ein Abgleich der Daten stattfinden kann.

Wo muss eine Maske getragen werden?

Eine FFP2-Maske ist auf allen Laufwegen und am Sitzplatz im Saal zu tragen.

Wo findet die Veranstaltung statt?

Unsere Veranstaltungen finden entweder im kleinen oder im großen Saal des TOLLHAUS statt. Beide Säle des TOLLHAUS sind mit modernen Lüftunssystemen ausgestattet, die verbrauchte Luft absaugen und alle Bereiche ausschließlich mit Frischluft versorgen.

Gibt es eine gastronomische Bewirtung?

An der Theke in den Foyers erhalten Sie unser übliches Speisen- und Getränkeangebot. Im Innenhof gibt es zusätzlich einen Glühweinstand.

Speisen und Getränke dürfen nicht mit in den Saal genommen werden. Der Verzehr ist nur an den ausgewiesenen Plätzen in den Foyers und im Innenhof gestattet.

Was muss noch beachtet werden?

Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie typische Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen. Karten werden ggf. auch kurzfristig erstattet.

Unser Personal wurde entsprechend der geltenden Regeln und Maßnahmen geschult. Anweisungen sind Folge zu leisten und können bei Nichtbeachten zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Welche Ausnahmen gelten von der 3G-Regelung?

Folgende Personengruppen müssen keinen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen und benötigen keinen 2G Nachweis:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht und dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre können sich ohne Vorlage eines Testnachweises weiterhin mit einem Schülerausweis ausweisen, ohne    dass ein weiterer Test erforderlich ist.


Haben Sie noch Fragen?

Unser Kassenteam hilft Ihnen von Montag bis Freitag - 12 bis 18 Uhr - unter kasse@tollhaus.de  oder telefonisch unter 0721 96 40 50 bei Rückfragen oder Unklarheiten gerne weiter.